Mitführpflicht im Auto: vollständige Liste

Bevor du einen Gebrauchtwagen kaufst, solltest du dich vergewissern, dass alle vorgeschriebenen oder dringend empfohlenen Ausrüstungsgegenstände für ein Auto vorhanden sind. Wir erstellen gemeinsam mit dir eine Liste, um festzustellen, ob die Ausstattung eines Fahrzeugs vollständig ist.

Welche Ausrüstungsgegenstände sind im Auto vorgeschrieben?


Das Fahren mit einem Fahrzeug erfordert die Einhaltung bestimmter Sicherheitsregeln. Es gibt zwar solche, die von der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben sind, aber es gibt auch solche, die von der Gesetzgebung und der Verkehrssicherheit gefordert werden. Die Nichtbeachtung dieser Regeln kann zu Bußgeldern führen und den Fahrer und seine Mitfahrer gefährden. Um fahren zu können, muss jedes Fahrzeug eine Reihe von Ausrüstungsgegenständen mitführen, die zwingend in gutem Zustand sein müssen.

Unentbehrlich: Warndreieck und Warnweste sind im Auto Pflicht.

equipement obligatoire en voiture

Du musst in deinem Fahrzeug zwingend eine gelbe Warnweste und im Kofferraum ein Warndreieck mitführen. Dieser wird in der Regel von den Herstellern bei der Zulassung des Fahrzeugs bereitgestellt.

Die Warnweste muss:

  • gelb oder orange mit reflektierenden Streifen sein.
  • griffbereit im Fahrzeug liegen und zugelassen durch das CE-Zeichen sein

Bei einer Notbremsung und nach dem Einschalten der Warnblinkanlage musst du die Weste bei Tag und bei Nacht anziehen, bevor du den Innenraum verlässt, und zwar bei allen Lichtverhältnissen. Wenn du dein Auto auf der Autobahn anhalten musst, musst du auf der Beifahrerseite aussteigen und dann hinter die Leitplanken gehen.

Das Warndreieck muss:

  • im Innern des Fahrzeugs liegen
  • oder in seinem mit der Aufschrift E 27 R genehmigten Kofferraum aufbewahrt werden

Wenn das Auto auf der Straße steht, muss das Dreieck in einem Abstand von weniger als 30 m hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden. Wenn das Auto jedoch auf der Autobahn steht, muss der Fahrer entscheiden, ob er das Dreieck aufstellt oder nicht. Wenn seine Lage ihn in Gefahr bringt, kann er ganz legal davon absehen.

Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften der Straßenverkehrssicherheit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.


Fahrzeugbeleuchtung und Scheinwerfer - vorgeschriebene Ausrüstung im Auto

equipement obligatoire en voiture

Positionslichter sind in einem Fahrzeug unverzichtbar. Zu den Ausrüstungsgegenständen gehören:

  • Positionslichter, um aus 30 Metern Entfernung sichtbar zu sein
  • Abblendlicht mit einer Reichweite von 100 Metern,
  • Fernlicht, um über 100 Meter weit sichtbar zu sein,
  • Nebelscheinwerfer, um bei schlechter Sicht gesehen zu werden.

Positions- oder Nachtlichter müssen in einer Reichweite von 150 Metern sichtbar sein. Sie dürfen andere Fahrzeugführer/innen nicht blenden.

Jedes Fahrzeug hat vier Warnblinkleuchten, die vorne und hinten am Fahrzeug angebracht sind. Sie sind orangefarben und blinken, wenn sie betätigt werden. Es gibt auch 4 Fahrtrichtungsanzeiger (zwei vorne und zwei hinten), die vor Richtungsänderungen warnen. Die Nebelscheinwerfer strahlen hinten rotes und vorne weißes oder gelbes Licht aus.


Jedes Fahrzeug muss außerdem mit zwei roten, nicht blendenden Positionslichtern ausgestattet sein, damit es in einer Reichweite von 150 Metern sichtbar ist, wenn es sich fortbewegt.


Diese Grundausstattung wird bei Anhängern oder Fahrzeugen mit einer Länge von mehr als 6 Metern durch Seitenmarkierungsleuchten ergänzt. Nur forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Fahrgestelle mit Kabinen sind ausgenommen.

Strafen und Bußgelder

Das offensichtliche Fehlen dieser Leuchten an einem Fahrzeug oder ihr schlechter Zustand kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 180 € geahndet werden. Diese Geldstrafe kann mit der sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs einhergehen.

Das Vorhandensein einer Glühbirnenbox im Fahrzeug ist nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen sie jedoch dringend, um eine defekte Glühbirne schnell auswechseln zu können und bei einer Kontrolle nicht bestraft zu werden.

Reifen und Reserverad

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Dein Fahrzeug muss gute Reifen haben. Das bedeutet, dass sie nicht die Verschleißgrenze (1,6 mm) aufweisen dürfen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass es verboten ist, mit Reifen zu fahren, die die Verschleißgrenze überschritten haben. Ein Fahrzeug mit defekten Reifen kann mit einem Bußgeld in Höhe von 375 € belegt und bis zum Austausch der Reifen stillgelegt werden.

Außerdem ist es auch verboten, Reifen mit unterschiedlicher Struktur zu montieren (Radialreifen R, Kreuzgürtel B und Diagonalreifen D).

Es ist auch verwerflich, Reifen mit unterschiedlicher Struktur auf derselben Achse zu montieren, mit Ausnahme eines Ersatzrades für eine begrenzte Fahrt. Seit dem 1. November 2021 verpflichtet das Berggesetz II die Fahrer/innen in 48 Départements dazu, Winterreifen aufzuziehen, um die Straßen zu benutzen.


Kennzeichen

Zu den vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen im Auto gehört, dass jedes motorisierte Fahrzeug zwei Nummernschilder haben muss, die vorne und hinten am Fahrzeug angebracht sind, mit Ausnahme von Fahrzeugen für öffentliche Arbeiten. Diese Schilder müssen so angebracht werden, dass sie sichtbar sind. Anhänger und Zweiräder benötigen nur ein hinten angebrachtes Schild.

  • Das Fehlen von Nummernschildern kann zu einer Geldstrafe in beträchtlicher Höhe führen.

Die Verkehrssicherheit schreibt außerdem vor, dass ab dem 15. November Winterreifen aufgezogen werden müssen. Sommerreifen sind ab dem 15. April ebenfalls erforderlich, da jeder Fahrer einen Monat Zeit hat, um die Vorschriften zu erfüllen.

Scheibenwischer und Rückspiegel

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Die vorderen Scheibenwischerblätter sind eine obligatorische Autoausrüstung. Wenn sie nicht richtig funktionieren oder fehlen, kann dies bei einer Verkehrskontrolle zu einem Bußgeld führen.

Die Spiegel

Der linke Außenspiegel (Fahrerseite) ist bei allen Fahrzeugen vorgeschrieben. In der Regel bauen die Hersteller zwei Seitenspiegel ein, um z. B. das Einparken zu erleichtern. Der Innenspiegel ist ebenfalls eine Pflichtausrüstung in einem Fahrzeug.

Windschutzscheibe und Seitenfenster

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Die Windschutzscheibe und die Seitenscheiben müssen so durchsichtig sein, dass du sehen und gesehen werden kannst. Die Farben der Fenster dürfen die Farben der äußeren Umgebung nicht verzerren oder verfälschen. In diesem Zusammenhang sind getönte Fenster und Windschutzscheiben verboten. Eine Frontscheibenwaschanlage ist ebenfalls vorgeschrieben.

Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu einem Bußgeld führen.

Häufig gestellte Fragen

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