Auto verkaufen ohne Fahrzeugbrief

Du hast deinen Fahrzeugbrief verloren – und willst dein Auto verkaufen? Prinzipiell geht ohne den Brief zwar nichts, aber wir zeigen dir, wie du ihn wieder beantragen und dein Auto doch noch sicher verkaufen kannst.

Kann man ein Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen?

Das Wichtigste in Kurzfassung: Du darfst dein Auto in Deutschland nur mit Zulassungsbescheinigung Teil II (früher „Fahrzeugbrief“) verkaufen. Es gibt keinen anderen Eigentumsnachweis, um bei einem Kfz ohne Brief einen Halterwechsel anzumelden. Das musst du bei einem Verkauf aber tun, denn dabei wechselt ja der Fahrzeughalter.


Wenn du die Zulassungsbescheinigung Teil II partout nicht findest, kannst du jedoch eine neue beantragen. Warte aber mit dem Verkauf, bis du diese in Händen hältst. Denn Käufer werden sich hüten, ein Auto ohne Papiere zu kaufen – sie werden zu Recht davon ausgehen, dass du das Auto gar nicht verkaufen darfst.

Warum ist der Fahrzeugbrief so wichtig?

Warum ist der Fahrzeugbrief so wichtig?

Seit 2005 gibt es neue EU-Fahrzeugpapiere, die aus zwei Teilen bestehen: Die Zulassungsbescheinigung Teil I entspricht dem ursprünglichen Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II dem ursprünglichen Fahrzeugbrief. Verwendet werden nach wie vor meist die alten Bezeichnungen. Neben dem Kaufvertrag, der dir das Eigentum am Auto bestätigt, ist die Zulassungsbescheinigung Teil II ebenfalls sehr wichtig, weil du darin als Halter des Fahrzeugs stehst.


Der Fahrzeugbrief schützt also sowohl Verkäufer als auch Käufer vor Betrug, denn er enthält wichtige Informationen, korrekt und von offizieller Stelle. Wenn du dieses Dokument nicht vorweisen kannst, wirkt das verdächtig. Potenzielle Käufer schreckt das ab, da kann das Auto noch so interessant sein. Entsprechend sinkt der Wiederverkaufswert deines Fahrzeugs.


Da beim Verkauf ein Halterwechsel passiert, muss das Auto früher oder später umgemeldet werden – am besten noch vor dem Verkauf. Dazu ist der Fahrzeugbrief zwingend erforderlich. Nur, wenn du im gleichen Zulassungsbezirk eine Adressänderung vornehmen willst, dann reicht auch die Zulassungsbescheinigung Teil I.


Darüber hinaus kann es auch bei der Versicherung zu Problemen kommen. Denn viele Versicherer stellen eine neue Police erst gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II aus.

Fahrzeugbrief verloren? So bekommst du einen neuen

Selbst wenn du den Fahrzeugbrief verloren hast, kannst du dein Auto verkaufen. Du musst nur vorher einen neuen beantragen. Gehe nach den folgenden Schritten vor:


1. Verlust melden

Sag bei deiner zuständigen Zulassungsstelle Bescheid, dass du den Fahrzeugbrief verloren hast. Bei vielen Zulassungsstellen kannst du das sogar online erledigen. Falls dir der Brief geklaut wurde, erstatte außerdem Anzeige bei der Polizei.


2. Eidesstattliche Erklärung abgeben

Besorge dir ein Formular für eine eidesstattliche Erklärung. Solche Formulare findest du im Internet oder beim Notar deines Vertrauens. Dieses Formular füllst du aus und bestätigst darin, dass du den Fahrzeugbrief verloren hast.


3. Unterlagen vorbereiten

Such dir als Nächstes die erforderlichen Papiere zusammen:

  • Eidesstattliche Erklärung

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung („TÜV“)

  • Etwaige Originalbelege (Rechnungen)

  • Falls vorhanden: Kaufvertrag

4. Antrag stellen

Stelle bei deiner Zulassungsstelle einen Antrag auf Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II. Nimm dazu die unter 3 aufgelisteten Unterlagen mit. Du musst dazu persönlich in die Zulassungsstelle kommen. Den Fahrzeugschein musst du in der Regel dort lassen, weil er dir in Verbindung mit dem Brief neu ausgestellt wird.


Nun heißt es Geduld haben. Denn bis du deine neue Zulassungsbescheinigung in Händen hältst, kann es bis zu sechs Wochen dauern. Das liegt daran, dass die Zulassungsstelle den Verlust ans Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg meldet. Das Amt veröffentlicht die Verlustmeldung daraufhin im „Bundesverkehrsblatt“.


Erst wenn sich binnen 14 Tagen niemand gemeldet hat, der Anspruch auf die Zulassungsbescheinigung Teil II erhebt, darf sie dir neu ausgestellt werden. In dieser Zeit darfst du das Auto nicht verkaufen oder ummelden. Du kannst es allerdings weiterhin fahren. Und: Falls eine Hauptuntersuchung ansteht – dafür reicht auch die Zulassungsbescheinigung Teil I.


5. Neuen Fahrzeugbrief bekommen

Der Rest ist einfach: Du erhältst die neue Zulassungsbescheinigung per Post. Jetzt kannst du den Auto verkaufen.


Wichtiger Tipp: Lass den Fahrzeugbrief nie im Auto (im Gegensatz zum Fahrzeugschein), denn es besteht die Gefahr, dass er in die Hände von Autodieben gerät. Bewahre ihn lieber an einem sicheren Ort zu Hause oder in einem Schließfach bei deiner Bank auf.

Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?

Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?

Da Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein untrennbar zusammengehören, muss auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I angefertigt werden. Die Kosten sind von Amt zu Amt verschieden. Normalerweise kannst du mit 50 bis 80 Euro für beide Teile rechnen. Wenn du für die eidesstattliche Erklärung notarielle Hilfe in Anspruch nimmst, kommen auch von dieser Seite noch Kosten auf dich zu.

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