Ein geerbtes Auto verkaufen: alle Infos zum Thema

Willst du ein geerbtes Auto verkaufen? Wir erklären dir alles, was du zu den Themen Steuern, Erbschein, Abmeldung und Versicherung wissen musst, und wer konkret das Auto eines Verstorbenen fahren oder verkaufen darf.

Besonderheiten, wenn du ein geerbtes Auto verkaufst

Wenn ein geliebter Mensch von uns geht, bleibt oft wenig Zeit zur Trauerbewältigung. Stattdessen fallen viele Behördengänge an – das gilt auch für Erbschaftsangelegenheiten. Befand sich ein Auto im Besitz der verstorbenen Person, gibt es einiges zu beachten. Zum Beispiel kann in bestimmten Fällen ein Erbschein nötig sein, als Nachweis darüber, dass jemand zu den Erben des Erblassers gehört.

Wer darf das Auto eines Verstorbenen verkaufen?

Wer darf das Auto eines Verstorbenen verkaufen?

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass ein Auto ganz normal in die Erbmasse fließt wie alle anderen Vermögenswerte und somit zum Nachlass des Erblassers gehört. Hat der Erblasser kein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen, unterliegt auch das Auto den Regelungen der gesetzlichen Erbfolge.

Alleiniger Erbe

Bist du alleiniger Erbe, macht das vieles einfacher. Warst du mit der verstorbenen Person auch noch verwandt, bist du direkt berechtigt, ein geerbtes Auto zu verkaufen oder es selbst zu nutzen.

Nur indirekt verwandt

Liegt kein direktes Verwandtschaftsverhältnis vor, ist es sinnvoll, dir einen Erbschein zu besorgen. Er dient als Nachweis, dass du berechtigt bist, das Auto zu verkaufen. Möchtest du das Fahrzeug selbst behalten, kannst du auf einen Erbschein verzichten. Hier reichen für die Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle dieselben Papiere wie bei jedem anderen Fahrzeughalterwechsel.

Erbengemeinschaft

Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, gibt es zwei Möglichkeiten. Bestenfalls hat die verstorbene Person in einem Testament die Vermögenswerte genau aufgeteilt. Alternativ müsst ihr anhand der gesetzlichen Erbreihenfolge klären, wie hoch die jeweiligen Erbansprüche sind, und die Erbmasse entsprechend aufteilen.

Kosten, die bei einem Erbe anfallen

Sobald du als Einzelperson oder als Erbengemeinschaft ein Erbe antrittst, fordert der Staat Erbschaftssteuer. Die jeweilige Höhe richtet sich nach der Enge des Verwandtschaftsverhältnisses. So bezahlen zum Beispiel Ehepartner oder Kinder in Steuerklasse I am wenigsten Erbschaftssteuer (7 – 30%), nicht verwandte Erben in Steuerklasse III am meisten (30 – 50%).


Diese Zahlung ans Finanzamt ist unabhängig davon, ob du Bestandteile der Erbmasse – wie ein geerbtes Auto – verkaufen willst. Steuern für den direkten Verkauf bezahlst du nicht, da es sich um einen Privatverkauf handelt.

Spezialfall Auto-Erbschaft

Für bewegliche Gegenstände – zu denen ein Auto gehört – gibt es bei der Erbschaftssteuer in Deutschland einen Freibetrag von 12.000 Euro. Liegt der aktuelle Wert des Wagens darüber, ist die Differenz zu versteuern.


Kosten könnten aber an anderer Stelle auf dich zukommen. Falls die verstorbene Person beispielsweise ein Auto beim Kauf finanziert hat und es nicht abbezahlt war, gehen die noch offenen Forderungen des Autohändlers direkt auf dich oder deine Erbengemeinschaft über. Du kannst sie aber umgehen, indem du das Erbe ausschlägst.

Das Auto eines Verstorbenen abmelden

Geerbtes Auto abmelden

Hast du dich entschieden, das Geerbtes Auto nicht selbst weiter zu nutzen, kannst du das Auto eines Verstorbenen abmelden. Dadurch entstehen dir zunächst keine weiteren Kosten. Die Versicherung kannst du mit der Abmeldung kündigen und die Kfz-Steuer entfällt ebenfalls. Sobald du das Auto erneut anmeldest, musst du eine neue Versicherung abschließen.


Das Auto darf nach der Abmeldung allerdings nicht mehr bewegt werden – auch nicht zur Überführung oder zu einer kurzen Probefahrt eines möglichen Käufers. Hierzu müssen Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragt werden.


Wenn du das geerbte Auto verkaufen willst, ist die Abmeldung auf alle Fälle empfehlenswerter als eine Ummeldung auf dich. Denn ein weiterer Besitzer (auch wenn nur auf dem Papier) verringert den Wiederverkaufswert des Autos erheblich.

Darf Man mit dem Auto eines verstorbenen fahren?

Ja, du darfst mit dem Auto eines Verstorbenen fahren, solange es noch angemeldet und versichert ist. Beachte, dass die Versicherung des Verstorbenen weiterläuft, bis das Auto umgemeldet oder abgemeldet wird. Kläre daher frühzeitig mit der Versicherung, ob du als Fahrer eingetragen werden musst, um rechtlich abgesichert zu sein.


Geerbtes Auto verkaufen – unsere Zusammenfassung

Der Verkauf eines geerbten Autos erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, insbesondere was die rechtlichen Nachweise wie den Erbschein betrifft. Informiere dich über die notwendigen Unterlagen und kläre alle offenen Fragen mit der Kfz-Zulassungsstelle und der Versicherung. Eine Abmeldung des Fahrzeugs ist in der Regel sinnvoller als eine Ummeldung, um den Wiederverkaufswert zu erhalten.


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