Gründe, die es nötig machen, den Fahrzeughalter zu wechseln
Es gibt viele Gründe, den Fahrzeughalter zu wechseln, angefangen bei Verkauf und Leasing-Ende über Erbschaft und Schenkung bis hin zur Hochzeit. Gut, dass die Angelegenheit an sich schnell vonstatten geht – entweder persönlich bei der Zulassungsstelle oder online. Wir erklären dir, was du im jeweiligen Fall beachten musst:
Fahrzeughalterwechsel nach Verkauf
Wenn du einen gebrauchtwagen verkaufst oder kaufst, kommt es zu einer Besitzummeldung. Es bleibt dir und deinem Kaufpartner überlassen, wann die Ummeldung stattfindet. Wenn du dir als Verkäufer den Gang zur Zulassungsstelle sparen willst und das Auto angemeldet verkaufst, sei dir bewusst, dass du so lange für das Fahrzeug verantwortlich bist, bis der Käufer es abmeldet.
Du bist verpflichtet, unverzüglich (am besten per E-Mail) eine Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle und deine Versicherung zu schicken. Dies ist in deinem eigenen Interesse, denn meldet der neue Käufer das Auto nicht auf seinen Namen um, haftest du weiterhin.
Im Rahmen der Vorlage für den Kaufvertrag vom ADAC findest du auch ein Muster für die Veräußerungsanzeige. Diese enthält alle Informationen rund um das Fahrzeug sowie die Daten von Verkäufer und Käufer inklusive der Ausweisnummern. Auch Datum und Uhrzeit der Übergabe werden festgehalten. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Käufer zudem, dass er die beiden Zulassungs- und HU-Bescheinigungen erhalten hat.
Überlege dir bereits im Vorfeld, ob du dein Auto nicht doch lieber abgemeldet verkaufen möchtest. Wenn nicht, setze dem Käufer im Kaufvertrag auf alle Fälle eine Frist von drei bis sieben Tagen und sei dahinter, dass er sie auch einhält.
Fahrzeughalterwechsel innerhalb der Familie
Wenn ein Familienmitglied verstirbt, dessen Auto vererbt wird, kann ein Halterwechsel nötig werden. Oft kommt es auch zu einer Schenkung, nämlich dann, wenn Papa oder Mama das Auto an den Sohn oder die Tochter übergeben, zum Beispiel nach bestandener Führerscheinprüfung. In beiden Fällen gibt es zwar keinen Kaufvertrag, die Ummeldung des Fahrzeughalters muss trotzdem zügig erledigt werden, sonst droht ein Bußgeld von 15 Euro.
Manchmal bringt es auch Steuervorteile oder reduziert die Versicherungsprämie, wenn man den Halter innerhalb der Familie wechselt. Oder du hast einen Unternehmer in der Familie, der es vorteilhaft findet, seinen Firmenwagen auf ein anderes Familienmitglied zuzulassen.
Oft lässt sich dabei der vorhandene Versicherungsschutz auf den neuen Halter übertragen. In einigen Fällen ist es lukrativer, eine neue Versicherungspolice abzuschließen, um bessere Konditionen zu erhalten. Die bisherige Schadenfreiheitsklasse kann in aller Regel auf den neuen Halter übergehen. Besonders praktisch, wenn diese SF-Klasse hoch ist.
Zuweilen muss die Versicherungsprämie jedoch an den neuen Halter angepasst werden. Das kann für ihn Vor- oder Nachteile bringen. Überlege dir, ob es sinnvoll ist, für den neuen Halter zusätzliche Versicherungen abzuschließen, z.B. eine Insassenunfall- oder Neuwertversicherung. Auf jeden Fall wichtig: Informiere die Versicherung sofort über den Halterwechsel.
Weitere Gründe für ein Fahrzeughalter Wechsel
Nach Ablauf eines Leasingvertrags erhält der Leasinggeber oft das Fahrzeug zurück, was einen Halterwechsel nach sich zieht. Selbiges gilt für den Fall, dass ein Unternehmen einen Firmenwagen an eine andere Gesellschaft verkauft oder ihn firmenintern an einen Mitarbeiter überträgt. Ein vorübergehender Halterwechsel findet statt, wenn bei größeren Reparatur- oder Umbaumaßnahmen das Fahrzeug eine Zeitlang bei der Spezialwerkstatt stehenbleiben muss.
Spezialfall „Hochzeit“
Bei frisch Verheirateten kommt es zwar nicht direkt zu einem Fahrzeughalterwechsel – sie müssen jedoch im Falle einer Namens- oder Adressänderung die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II anpassen lassen. Bitte denk daran, dass eine Änderung erst möglich ist, wenn du den neuen Personalausweis mit angepasstem Namen erhalten hast. Vergleichbares gilt nach einer Scheidung.
Fahrzeughalter wechseln – auf diese Unterlagen kommt es an
Wenn du gut vorbereitet bist, geht es ganz leicht, den Fahrzeughalter zu wechseln. Im Grunde genommen genügt dafür ein Termin bei der Zulassungsstelle. Denke dabei an Folgendes:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Falls du einen Vertreter schickst: dessen Personalausweis oder Reisepass, eine Vollmacht von dir und eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses
- eVB-Nummer (nicht bei Namensänderung) – dieser siebenstellige Code ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung. Du musst ihn im Vorfeld bei deiner ausgewählten Versicherung beantragen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Bestätigung der letzten HU-Untersuchung – dein TÜV darf nicht abgelaufen sein
- Ein Bankkonto für die Kfz-Steuer
- Geld für die Gebühr
- ggf. alte Kennzeichen
- ggf. Kaufvertrag
Der Termin bei der Zulassungsstelle
Je nach Ort und Zeit sind die Terminkalender der Zulassungsstellen oft voll. Vereinbare also zügig einen Termin. Dort präsentierst du die genannten Dokumente und entrichtest im Anschluss eine Gebühr. Nach erfolgreicher Prüfung bekommst du als neuer Halter eine Bestätigung des Halterwechsels sowie die aktualisierten Papiere.
Fahrzeughalter wechseln ist auch online möglich
Wenn du keine Zeit oder Lust hast, extra zur Zulassungsstelle zu gehen, kannst du das in vielen Zulassungsbezirken auch online erledigen. Im September 2023 ist das Projekt „i-KFZ“ in Kraft getreten, alles ist vollständig automatisiert und das zugelassene Fahrzeug kann direkt am Straßenverkehr teilnehmen.
Hierfür werden alle Papiere benötigt, die du auch zur Zulassungsstelle mitnehmen würdest, allerdings etwas spezifischer. Du benötigst:
- Personalausweis mit eID-Onlinefunktion oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion (beides mit PIN)
- Ein Smartphone mit kostenloser Ausweis-APP oder ein Kartenlesegerät
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdeckten Sicherheitscodes (bei Teil I ab 2015 und bei Teil II ab 2018 vorhanden)
- Je nach Zulassungsbehörde genehmigte Online-Zahlungsmethode
- Drucker zum Ausdrucken der Bescheide
- Kennzeichen, die zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigen
Was kostet ein Fahrzeughalterwechsel?
Wenn du den Fahrzeughalter wechseln willst – online oder in der Kfz-Zulassungsstelle – entstehen Kosten. Wie hoch diese sind, hängt vom jeweiligen Bundesland und der Zulassungsstelle ab.
Rechne ungefähr mit 20 bis 80 Euro. Willst du nur den Halter wechseln, zahlst du zwischen 17 und 20 Euro. Eine Namensänderung nach Heirat kostet 12 Euro. Diese Kosten werden erhoben, weil die Fahrzeugpapiere und Klebesiegel geändert werden müssen.
Geld sparen und Kennzeichen behalten
Du möchtest Geld sparen? Dann ist es eine gute Idee, die Kennzeichen zu behalten. Wenn der Verkäufer deines Autos einverstanden ist, darfst du seine Nummernschilder weiterverwenden, selbst wenn du in einem anderen Zulassungsbereich wohnst.
Anderenfalls kommen rund 25 Euro für die neuen Kennzeichen dazu – 12,80 Euro für ein Wunschkennzeichen inklusive Reservierung und nochmals zwischen 5 und 20 Euro für eine neue Umweltplakette (sie ist kennzeichengebunden). Auch wenn du als Käufer das Auto erst mal zeitweise abmelden und später wieder anmelden willst, musst du neue Kennzeichen beantragen.
Was muss ich bei der Versicherung beim Fahrzeughalterwechsel beachten?
Als Verkäufer hast du bei deiner Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. Um dieses geltend zu machen, musst du die unterschriebene Veräußerungsanzeige vorlegen. Außerdem empfiehlt es sich, eine Kopie des Kaufvertrags dazuzulegen, um den Verkauf eindeutig nachzuweisen. Damit die Kündigung wirksam wird, müssen alle wichtigen Daten wie der Verkaufszeitpunkt und die Daten des Käufers drin sein.
Informiere die Versicherung sofort über den Verkauf, das ist wichtig für Versicherungsschutz und Haftung. Sobald die Versicherung die Unterlagen geprüft hat, wird die Police in der Regel zum Verkaufsdatum des Fahrzeugs beendet. Zu viel gezahlte Beiträge erhältst du zurück.
Wenn du ein Auto angemeldet kaufst, geht der Versicherungsvertrag mit allen Zahlungspflichten automatisch auf dich über. Auch du als Käufer hast ein Sonderkündigungsrecht, das du innerhalb eines Monats geltend machen musst. Ansonsten ist der Vertrag erst zum Ende des Versicherungsjahres kündbar.
Worauf du achten musst, wenn du dein Auto ins Ausland verkaufst
Grundsätzlich gelten unter Privatpersonen ähnliche Rechte beim Autoverkauf ins EU-Ausland wie auch innerhalb Deutschlands. Es fallen weder Steuern noch Zollgebühren an, du musst den Export lediglich mündlich beim Zoll an der Grenzkontrolle anmelden.
Außerhalb der EU benötigt es – bei unter 1.000 Euro Verkaufspreis und 1.000 kg Gewicht – ebenfalls nur eine mündliche Ausfuhranmeldung direkt an der Grenzkontrolle. Bei Überschreiten dieser Werte musst du im Vorfeld eine elektronische Ausfuhranmeldung beim Zoll abgeben.
Wenn du ins Ausland verkaufst, ist es sehr wichtig, das Auto vorher abzumelden. Das ist bei einem in Deutschland zugelassenen Auto nur innerhalb des Landes möglich: Ist das Auto erst einmal im Ausland, kann der Käufer das nicht mehr erledigen.
Falls du ihn nicht mehr erreichst, kannst du – ohne die Zulassungsbescheinigungen – dein altes Auto nur sehr schwer abmelden und zahlst weiterhin Steuern und Versicherung. Melde es also lieber ab und beantrage Kurzzeitkennzeichen für die Überführung.