Was du wissen solltest, wenn du dein Auto angemeldet verkaufen möchtest
Wer ein Auto kauft, muss es anmelden – ohne offizielle Zulassung, darf es sonst nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Wenn es ans auto angemeldet verkaufen geht, besteht jedoch keine Pflicht, sein Auto abzumelden. Du hast die Wahl, ob du dein Fahrzeug angemeldet verkaufen oder abgemeldet verkaufen möchtest.
Wer kann das Auto beim Verkauf abmelden?
Die Antwort auf diese Frage hängt ganz davon ab, ob du dein Auto an einen Händler oder an eine Privatperson verkaufst.
Du verkaufst an einen Händler
Wenn du dein Auto an einen Händler verkaufst, kannst du dich entspannt zurücklehnen. Du übergibst mit dem Auto deine Fahrzeugpapiere – um alles andere kümmert sich der Händler.
Du verkaufst an eine Privatperson
Verkaufst du an privat, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder du meldest dein Auto vor dem Verkauf bei der Versicherung ab oder du lässt das Auto angemeldet.
Das Abmelden ist jedoch mit gewissen Einschränkungen verbunden: Zum Beispiel können Kaufinteressenten keine Probefahrt machen und nach dem Kauf auch nicht einfach so mit dem Auto wegfahren – es sei denn, du hast dich vorab um ein Kurzzeitkennzeichen gekümmert.
Auto angemeldet verkaufen: die Vorteile
Sein auto angemeldet verkaufen hat einiges für sich: Es geht schneller und ist einfacher in der Abwicklung, weil du dir viele Formalitäten sparst. Und: Ein angemeldetes Fahrzeug ist mitunter auch für einen potenziellen Käufer attraktiver.
Warum? Bei einem angemeldeten Auto freuen sich Kaufinteressenten, dass sie eine Probefahrt machen können. Entsprechend größer ist in der Regel die Auswahl an Interessenten und damit auch die Chance, dein Auto zu einem guten Preis zu verkaufen.
Außerdem kannst du dein angemeldetes Auto bis zum Verkauf auf öffentlichem Grund parken.
Ein weiterer Pluspunkt: Dir sind keine Fristen vorgegeben, du hast für den Verkauf alle Zeit der Welt. Was auch heißt, dass du dein Auto schnell loswerden kannst, wenn du willst.
Auto angemeldet verkaufen: die Nachteile
Beim auto angemeldet verkaufen gibt es auch einige Risiken. Diese hängen vor allem mit der Haftung zusammen. Hast du das Auto dem Käufer ausgehändigt, kannst du nicht mehr beeinflussen, was er damit macht.
Wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet, bist du weiterhin der Eigentümer – sowohl gegenüber der Zulassungsstelle als auch gegenüber deiner Versicherungsgesellschaft. Das heißt, du bist für Steuern und Versicherung verantwortlich, bis das Auto umgemeldet wird.
Auto angemeldet verkaufen: Wer haftet bei einem Unfall?
Der Kaufvertrag ist unterschrieben und der Käufer fährt mit seinem neuen Gefährt, das noch auf dich angemeldet ist, davon. Und nun?
Wenn du Pech hast, bekommst du auf einmal eine Rechnung über einen Schaden, den der neue Käufer mit dem Auto verursacht hat. Wenn du „Glück“ hast, ist es nur ein Bußgeld fürs Falschparken. Dass das Fahrzeug nun jemand anderem gehört, weiß offiziell keiner – es ist ja noch auf dich angemeldet. Du haftest für Schäden.
(Mögliche) Folgen, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet:
- Du zahlst weiter die Kfz-Steuer.
- Du zahlst weiter die Kfz-Versicherung.
- Du erhältst alle Bußgeldbescheide.
- Du musst für Unfallschäden aufkommen, für die du nichts kannst.
- Deine Schadenfreiheitsklasse erhöht sich.
Solche unangenehmen Konsequenzen kannst du nur vermeiden, wenn du dich im Vorfeld gut absicherst.
Auto angemeldet verkaufen: Absichern ist wichtig!
Wenn du dein Fahrzeug angemeldet verkaufen willst und dabei auf Nummer sicher gehen möchtest, kannst du einige Vorsichtsmaßnahmen treffen. Die Allerwichtigsten sind der Kaufvertrag und das Informieren der Versicherung.
Der Kaufvertrag
Gerade beim Privatverkauf eines angemeldeten Autos gilt: Mach einen Kaufvertrag! Dieses Dokument regelt alles rund um den Verkauf und bietet beiden Seiten – dem Käufer ebenso wie dem Verkäufer – Sicherheit.
Das muss im Kaufvertrag stehen:
- Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Kilometerstand, Fahrgestellnummer)
- Zubehör, Sonderausstattung
- Zustand/Mängel
- Kaufpreis und Zahlungsweise
- Datum und Uhrzeit der Übergabe – wichtig, weil Versicherungen den Zeitraum zwischen Verkauf und Ummeldung als Übergangszeit verstehen.
- Ein Vermerk, dass das Auto „unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ verkauft wird.
- Ein Hinweis, dass das Auto noch angemeldet ist und der Käufer sich verpflichtet, es unverzüglich umzumelden. Gib am besten eine Frist für die Ummeldung an. Üblich sind drei Werktage bis eine Woche.
- Die Unterschriften von Verkäufer und Käufer
Papiere kopieren
Kopiere bzw. fotografiere den Fahrzeugschein und die Kennzeichen. Am besten so, dass das Datum erkennbar ist, an dem du die Kopie gemacht hast. Damit hast du einen Nachweis in der Hand, dass das Auto zum Aufnahmezeitunkt noch auf dich zugelassen war.
Mündlicher Hinweis
Sage dem Käufer während des Übergabetermins klipp und klar, dass er das Auto sofort ummelden muss. So verringerst du das Risiko reiner Nachlässigkeit bei Menschen, die nicht gern Verträge lesen. Ein mündlicher Hinweis ist aber kein Ersatz für die schriftliche Regelung im Kaufvertrag ist, sondern idealerweise eine sinnvolle Ergänzung.
Das Protokoll
Erstelle außerdem ein Übergabeprotokoll mit Datum und Uhrzeit der Übergabe, dem Kilometerstand und einer zumindest groben Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs. Der Käufer bestätigt damit den Empfang des Fahrzeugbriefes, Fahrzeugscheines und weiterer Dokumente, zum Beispiel der Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung.
Dieses Protokoll kannst du auch in Form einer Checkliste anlegen. Damit stellst du sicher, dass bei der Übergabe nichts vergessen wird. Am besten du gehst sie gemeinsam mit dem Käufer durch, hakst alle erledigten Punkte ab und am Ende unterschreibt ihr beide.
Info an Versicherung – mit oder ohne Formular
Sobald das Auto verkauft ist: Sag sofort deiner Kfz-Versicherung und der Zulassungsstelle Bescheid. Das geht per Telefon oder schriftlich. Wichtig ist, dass Datum und Uhrzeit des Besitzerwechsels festgehalten sind. So kannst du eine Haftung bei Strafzetteln oder Unfällen weitestgehend vermeiden. Man nennt dies auch „Veräußerungsanzeige“.
Wenn du dein auto angemeldet verkaufen absichern willst, haben wir ein Musterbeispiel für die Meldung an die Kfz-Zulassungsstelle und eines für die Meldung an die Versicherung. Sende diese zusammen mit einer Kopie des Kaufvertrags an die jeweilige Stelle.
Das ist wichtig, weil sich der Versicherungsschutz nicht automatisch nach dem Verkauf an den Käufer überträgt, sondern erst bei der Ummeldung – es sei denn, du informierst deine Versicherung rechtzeitig. Tust du das nicht, hilft dir im Zweifelsfall auch der schönste Kaufvertrag nichts. Die für dich zuständige Zulassungsstelle findest du übrigens online auf der Seite des Bundesverkehrsamtes.
Verkaufe dein angemeldetes Auto einfach an Autohero
Bei Autohero kannst du dein angemeldetes Auto immer problemlos verkaufen. Dies ist oft eher die Regel als die Ausnahme, da es sich nicht um einen Privatverkauf handelt. Händler wie Autohero übernehmen dann die Abmeldung und andere Formalitäten für dich. Das macht den Verkauf deines Autos viel einfacher und schneller.
Um deinen Verkaufspreis zu erhalten, gib die Daten deines Autos online ein. Es ist hilfreich, wenn du deine FIN-Nummer zur Hand hast, damit wir die genaue Version bestimmen können. Unser Anfrageformular ermöglicht es uns, alle Informationen über dein Auto so detailliert wie möglich zu erhalten. Fotos brauchen wir nicht.
Um zu verkaufen, kannst du einen Termin in einer unserer Partnerfilialen vereinbaren. Dort nehmen Experten dein Auto in Augenschein, um die von dir gemachten Angaben zum Zustand zu bestätigen. Anschließend kannst du dein angemeldetes Auto verkaufen, und wir kümmern uns um die Abmeldung und den weiteren Papierkram. Überzeuge dich selbst von unserem Verfahren und fordere unverbindlich deinen Preis an.