Auto privat verkaufen und abmelden – wie geht das?

Der Verkauf eines Autos im privaten Rahmen ist keine Raketenwissenschaft, es gibt jedoch ein paar Dinge zu bedenken, allem voran die Abmeldung des Fahrzeugs. Wir zeigen dir, worauf du achten musst, damit sie reibungslos verläuft.

Wer sollte ein Auto beim Privatverkauf abmelden?

Grundsätzlich bist du als Verkäufer für die Abmeldung des Fahrzeugs verantwortlich. Wenn du diesen Schritt selbst durchführst, stellst du sicher, dass du nicht mehr für das Fahrzeug haftest, was besonders wichtig beim auto privat verkaufen abmelden ist.


Es ist auch möglich, das Auto nicht abgemeldet zu verkaufen. Dann sparst du dir zwar den Gang zur Zulassungsstelle, zahlst aber weiter Kfz-Steuer und Versicherung sowie etwaige Bußgeldbescheide und Schadensforderungen – solange, bis der Käufer das Fahrzeug umgemeldet hat.


Die Abmeldung sollte also so schnell wie möglich erfolgen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Kann auch der Käufer das Auto abmelden?

Natürlich kann auch der Käufer das Auto abmelden. Dazu braucht er von dir Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Kennzeichen. Im Kaufvertrag solltest du auf alle Fälle eine Frist für die Ab- bzw. Ummeldung von drei bis sieben Tagen setzen und dahinter bleiben, dass der Käufer diese Frist auch einhält.

Wie melde ich mein Auto nach dem Verkauf ab?

Wie melde ich mein Auto nach dem Verkauf ab?

Wenn du das Auto selbst abmeldest, bist du auf der sicheren Seite. Mach das am besten gleich nach dem Verkauf. Informiere auch den Käufer unbedingt darüber, dass du das Auto abmeldest, denn er muss das Auto dann mit dem Anhänger abholen oder sich Kurzzeitkennzeichen besorgen.


Im Folgenden zeigen wir dir, wie du dein Auto reibungslos abmeldest.


Auto verkaufen und abmelden – Schritt für Schritt

  1. Verkauf vorbereiten
    Bevor du dein Auto abmeldest, stelle sicher, dass alle Formalitäten des Verkaufs inklusive Unterzeichnung des Kaufvertrags abgeschlossen sind.


  2. Dokumente sammeln
    Um dein Auto abzumelden, benötigst du den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), die Kennzeichen und deinen Personalausweis oder Reisepass.


  3. Bei der Zulassungsstelle oder online abmelden
    Vereinbare nun einen Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle, um dein Fahrzeug offiziell abzumelden.


    Tipp: Ein Fahrzeug, dessen letzte Anmeldung nicht länger als 01.01.2015 zurückliegt, kannst du auch online im i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden.


  4. Bestätigung der Abmeldung aufheben
    Autoversicherung abmelden nach Verkauf? Das übernimmt die Zulassungsstelle für dich. Zudem informiert sie auch das Hauptzollamt und natürlich erhältst auch du eine Bestätigung. Diese solltest du unbedingt aufbewahren – als Nachweis, dass du nicht mehr der Halter des Fahrzeugs bist.



Auto abmelden nach Verkauf ohne Brief – auch das ist möglich

Die Zulassungsbescheinigung II, kurz der Fahrzeug- oder Kfz-Brief, zeigt an, wer der Fahrzeughalter ist, und bescheinigt die allgemeine Zulassung eines Autos. Hast du den Fahrzeugbrief verloren oder wurde er dir gestohlen, kannst du dein Auto trotzdem abmelden. Bei einigen Zulassungsstellen reicht grundsätzlich die Zulassungsbescheinigung I zum Abmelden. Erkundige dich am besten vorab.


Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II jedoch erforderlich, musst du persönlich zur Zulassungsstelle und eine eidesstattliche Verlusterklärung abgeben. Wenn du den Brief innerhalb von 14 Tagen nicht vorlegst, kann ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden. Auch der Fahrzeugschein muss dann erneuert werden, denn Teil I und II gehören untrennbar zusammen. Das alles kostet dich ca. 70 Euro.


Gut zu wissen: Auch ohne Fahrzeugbrief darfst du das Fahrzeug weiterhin fahren.

So minimierst du die Risiken, wenn du ein angemeldetes Auto verkaufen willst

So minimierst du die Risiken, wenn du ein angemeldetes Auto verkaufen willst

Wenn du ein angemeldetes Auto verkaufst, kann das Auto weiterhin gefahren werden und du kannst es – wie schon erwähnt – öffentlich abstellen. Auch für den Interessenten ist es praktisch, denn so kann er eine Probefahrt machen und sich richtig von deinem Auto überzeugen.


Allerdings ist das Risiko für dich größer, zum Beispiel wenn der Käufer vor der Ummeldung damit falsch parkt oder einen Unfall baut. Um die Risiken zu minimieren, solltest du folgende Punkte beachten:

  1. Kaufvertrag
    Der Kaufvertrag muss alle relevanten Informationen enthalten, unter anderem den vollen Namen des Käufers mit Anschrift, Perso nalausweis-Nummer und Unterschrift. Außerdem sind Datum und Uhrzeit der Übergabe wichtig, um den genauen Zeitpunkt des Eigentümerwechsels festzuhalten. Zudem sollte im Vertrag eine Frist stehen, bis wann der Käufer das Auto umgemeldet haben muss (dafür reichen drei bis sieben Tage).


  2. Übergabeprotokoll
    Erstelle ein Übergabeprotokoll, in dem der Zustand des Fahrzeugs und alle übergebenen Dokumente festgehalten werden. Dies kann später als Nachweis dienen, falls es zu Streitigkeiten kommt.


  3. Versicherung und Zulassungsstelle informieren
    Informiere im Anschluss an den Verkauf umgehend die Zulassungsstelle und deine Kfz-Versicherung per Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags. Das ist wichtig, da mit dem Verkauf auch dein Versicherungsvertrag auf den Käufer übergeht. Bei einem etwaigen Unfall wirst du so nicht zurückgestuft.


  4. Abmeldung des Fahrzeugs
    Überprüfe, ob der Käufer das Fahrzeug auch innerhalb der gesetzten Frist abgemeldet hat. Falls nicht, melde das nochmal der Zulassungsstelle. Er muss das Auto auch erst selbst versichern, bevor er es fahren darf.

Auto verkaufen und abmelden – unsere Zusammenfassung

Beim Privatverkauf deines Autos kommt es auf sorgfältige Planung und Durchführung an, insbesondere was die Abmeldung des Fahrzeugs betrifft.


Wenn du diese selbst übernimmst, haftest du ab dem Zeitpunkt der Abmeldung nicht mehr für das Fahrzeug. Halte dafür alle notwendigen Dokumente bereit und führe die Abmeldung entweder bei der zuständigen Zulassungsstelle oder online im i-Kfz-Portal durch.


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